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Vermietungsgegenstand
1. Familie Kubiak vermietet über die Internetseite www.ferienwohnungen-in-frankfrurt.com private Ferienwohnungen und Apartments im eigenen Namen und auf private Rechnung.
 
2. Die in den Medien angegebenen und abgebildeten Ausstattungselemente sind Richtwerte. Im Einzelfall kann die Ausstattung verändert sein.

Leistung
1. Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung des Apartments. Bei höherer Gewalt bzw. widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und die mit angemeldeten Personen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, oder der Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden ist, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung der eingezahlten Beträge. „Ferienwohnungen Kubiak“ sind verpflichtet, die reservierten Unterkünfte für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Vertragsdauer zu entrichten. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Mieter die Unterkunft wirklich genutzt hat oder nicht.

2. Die in den Medien angegebenen und abgebildeten Ausstattungselemente sind Richtwerte. Im Einzelfall kann die Ausstattung verändert sein.

3. In unseren Leistungen sind keine Versicherungen enthalten.

Abschluss des Vertrages
1. Der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem „Ferienwohnungen Kubiak“ gilt mit der Zusage des Mieters und Vermieter ("Ferienwohnungen Kubiak") als verbindlich geschlossen. Dies kann sowohl schriftlich als auch, wenn zeitlich nicht mehr möglich, mündlich erfolgen.
 
2. Wird von der „Ferienwohnungen Kübiak“ eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht innerhalb von 14 Tage (oder gesetzten Frist) gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.

An- und Abreise
1. Der Wohnungsbezug ist ab 15 Uhr des Anreisetages möglich und die Wohnungsabgabe muss bis 12 Uhr des Abreisetages erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter.

2. Die Anreiseuhrzeit bedarf der persönlichen Absprache mit dem Gast/Mieter. Bitte informieren Sie uns 1-2 Tage im Voraus über Ihre ungefähre Ankunftszeit.

3. Sollte der Mieter nicht in der Lage sein die mit dem Gastgeber vereinbarte Anreiseuhrzeit einzuhalten, ist dieser verpflichtet den Gastgeber über die Abweichung zu informieren.

Preise
1. Die in Medien angegebenen Preise sind unverbindlich. Während der Messen und Sonderpreiszeiten z.B. Silvester etc. gelten Preise nach Vereinbarung. Bei Anfragen und Buchungen für die die Standardpreise keine Gültigkeit haben, wird der Interessent vor der Buchung hierüber informiert.
 
2. Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtuch werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

3. Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten dabei als Personen.

Zahlung
1. Der Mieter zahlt 20% Übernachtungspauschale an „Ferienwohnungen Kubiak“ als Anzahlung innerhalb von 14 Tage (wenn nicht anders vereinbart) nach der Buchungsbestätigung. Der Restbetrag wird entweder in Bar vor Ort entrichtet oder nach Absprache. Sollte das Entgelt nicht zur Fälligkeit auf dem Konto gutgeschrieben sein, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
 
2. Wird die Unterkunft am Tag der Anreise abgesagt, erscheint der Gast nicht oder reisen weniger Personen als gebucht an, ist der volle Preis zu bezahlen.
 
3. Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes verpflichtet.
 
Stornierung
1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung gegenüber Ferienwohnungen in Frankfurt vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag/Stornierung ist schriftlich zu erklären.
 
2. Die Stornierung einer getroffenen Reservierung ist wie folgt möglich:

Bis zu 45. Tag vor Reiseantritt       10 %
Bis zu 30. Tag vor Reiseantritt       20 %
Bis zu 22. Tag vor Reiseantritt       50 %
Bis zu 11. Tag vor Reiseantritt       80 %
Danach         80 %


3. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte eine anderweitige Vergabe des Zimmers nicht möglich sein, hat der Gast für den Ausfall aufzukommen.

Kündigung
1. „Ferienwohnungen Kubiak“ behält sich vor, die Anmietung vor Ablauf der Vertragsdauer mit Angabe eines wichtigen Grundes zu beenden. Wenn ein Missbrauch einer Ferienwohnung durch den Mieter vorliegt, ist der Vermieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
 
Sorgfaltspflichten
1. Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.
 
Hausordnung und Benutzung der Mietsache
1. Die Mieter sind verpflichtet sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angekitteten Räumlichkeiten aus. Bei Zuwiderhandlung und/oder z.B. Beschwerden wegen ruhestörendem Lärm durch Nachbarn im Mietobjekt kann sich der Vermieter das Recht vorbehalten die zur Verfügungsstellung des Mietobjektes  ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.

2. Die Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen.

3. Bei Verlust des Schlüssels ist der Mieter verpflichtet für die Kosten (neuer Schlüssel und/oder Austausch des Schlosses) aufzukommen.

Gerichtsstand ist in Frankfurt am Main
 

 
 
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